07.01.2014
Das neue Jahr 2014 hält in der digitalen Welt einige wichtige Änderungen bereit, auf die sich Unternehmen einstellen müssen.
Ziel der SEPA-Einführung ist es, Transaktionen über Ländergrenzen zu vereinheitlichen. Bereits ab 01.02.2014 sind für unbare Zahlungen nur noch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften zugelassen. Transaktionen im alten Format werden von den Banken nicht mehr ausgeführt. Das bedeutet, Unternehmen und anderen Organisationen, die nicht rechtzeitig umstellen, drohen Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr und somit Liquiditätsengpässe.
Nichtsdestotrotz bezeichnete der Bankenverband noch Ende Dezember die Lage als „besorgniserregend“. Nur rund zehn Prozent der täglich anfallenden 35 Millionen Lastschriften seien bisher SEPA-konform.
Es besteht also großer Handlungsbedarf und die Zeit drängt. Auf den Seiten des Bundesverbandes deutscher Banken finden Unternehmen, Vereine und Organisationen wichtige Informationen zur Umstellung und können dort auch eine SEPA-Checkliste herunterladen.
Am 13.06.2014 wird die EU-Verbraucherrechterichtlinie eingeführt und bringt dem Online-Handel verschiedenste Änderungen. Neben strengeren Informationspflichten für die Händler und der Begrenzung von Kosten für die Nutzung bestimmter Zahlungsmittel ist insbesondere das Widerrufsrecht betroffen.
Neu ist, dass dem Verbraucher ab Juni die Rücksendekosten unabhängig vom Warenwert auferlegt werden können (Wegfall der 40€ Klausel), sofern er darüber informiert wurde. Der Kunde muss zudem seinen Widerruf ausdrücklich erklären. Eine kommentarlose Rücksendung der Ware ist nicht mehr ausreichend. Dazu muss der Händler u.a. ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Weiterhin erlischt das Widerrufsrecht nach spätestens einem Jahr, ungeachtet einer eventuell fehlenden oder falschen Belehrung.
Die komplette Richtlinie 2011/83/EU steht zum kostenfreien Download bereit.
Bilanzierende Unternehmen müssen unabhängig von Rechtsform und Größe ab 2014 zusätzlich zur elektronischen Steuererklärung für alle Geschäftsjahre, die am 01. Januar 2013 oder später begonnen haben, Ihre Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung in elektronischer Form an die Finanzverwaltung übermitteln. Die elektronische Bilanz wurde bereits mit dem Geschäftsjahr 2012 eingeführt. Die Übergangsfrist, in der die Bilanz noch in Papierform abgegeben werden konnte, ist nun abgelaufen.
Die Broschüre „ E-Bilanz - Elektronik statt Papier“ des Bundesministeriums für Finanzen informiert über die elektronische Bilanz.
Quellen: BITKOM, Bankenverband, eRecht24
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